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Pendlerförderung: Weiter enges Korsett für Kfz-Benützer
Essl: Restriktive und komplizierte Richtlinien bleiben, daher auch kaum Ansprüche
Die restriktiven und komplizierten Förderrichtlinien des Landes zur Pendlerförderung für Kfz-Benützer bleiben aufrecht. Die Koalitionsparteien sowie die Grünen haben heute im Landtagsausschuss einen FPÖ-Antrag abgelehnt, der eine Lockerung der Richtlinien und damit auch einen erleichterten Zugang zur Unterstützung vorsah. „Unser Ziel war eine Verdoppelung der positiv erledigten Anträge“, berichtet FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Lukas Essl. Leider seien viele Pendler nach wie vor auf den Individualverkehr angewiesen. „Speziell im ländlichen Raum fahren nach 19 Uhr kaum mehr öffentliche Verkehrsmittel trotz immer längerer Öffnungszeiten im Handel. Damit kommen viele Beschäftige mit dem Auto gar nicht aus“, so Essl.

Die Förderrichtlinien würden im Bereich des Individualverkehrs nicht der Lebensrealität entsprechen. „Neben den Zeiten in denen öffentliche Verkehrsmittel im ländlichen Raum fahren, sind auch die Wegstrecken ein großes Problem. Die Menschen müssen immer längere Fahrtstrecken in Kauf nehmen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Zugleich werden die Beschäftigten nach wie vor kräftig zur Kasse gebeten, wenn sie mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen. Die Spritpreise sind nur kurzfristig stagniert. Nun steigen sie wieder kräftig an. Mit dem Budget des Bundes für das nächste Jahr wird sich die Situation noch verschärfen, sollte die Steuererhöhnung um zehn Cent pro Liter Treibstoff über die Bühne gehen“, gibt der FPÖ-Verkehrssprecher zu bedenken.

Die Pendlerpauschale des Landes wurde bis dato nur wenig nachgefragt. „Das dürfte wohl an den sehr restriktiven und komplizierten Richtlinien liegen“, so Essl. Für Pendler, die ein Kraftfahrzeug für den Weg zur Arbeit nutzen, gibt es eine Förderung von bis zu 380 Euro pro Jahr. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Entfer-nung zwischen Wohn- und Arbeitsort, wobei eine Mindestentfernung von 25 Kilome-ter vorgesehen ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entweder unmöglich oder unzumutbar ist. Anders als die Jahreskarten-förderung sei die Kfz-Pendlerförderung einkommensabhängig. „Wer mehr als 21.500 Euro brutto im Jahr verdient, hat keinen Förderanspruch“, so Essl.
 
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